Das Logo der Berufsgruppe der Ziviltechniker:innen ist geschützt.
Es sind jedoch alle Ziviltechniker:innen eingeladen, das Logo für Werbe- und Kommunikationszwecke im Zusammenhang mit ihrem eigenen Unternehmen zu verwenden.
Das Logo darf ohne Absprache mit der Bundeskammer nicht verändert oder für andere Zwecke verwendet werden.
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